B Ö R S E N O R D N U N G
Fassung vom April 2014

Veranstalter der Zierfisch- und Pflanzenbörse ist der Verein AQUATERRA ERDING e.V., vertreten durch den Börsenwart.
Sinn und Zweck der Zierfisch- und Pflanzentauschbörse ist es, den Aquarianern und Terrarianern die Möglichkeit zu geben,
selbstgezüchtete oder überzählige Tiere und Pflanzen an Interessenten abzugeben und gebrauchte aquaristische und terraristische
Utensilien anzubieten, eventuell zu tauschen.

  1. Um einen reibungslosen Aufbau zu gewährleisten, sind die Börsenzeiten unbedingt einzuhalten.
      Einlass für die Anbieter ist ca.30 Minuten vor Börsenbeginn.

  2. Die Becken-/Platzgebühr ist vor Börsenbeginn dem Börsenwart zu entrichten.

  3. Als Selbstverständlichkeit betrachten wir, im Interesse unseres Hobby´s, die Beratung der Börsenbesucher durch die Anbieter.

  4. Der Verkauf der Zierfische erfolgt grundsätzlich aus den von AQUATERRA ERDING e.V bereitgestellten Becken.
      Die Benutzung selbst mitgebrachter Behältnisse ist nicht gestattet.  Um den Fischen Deckungsmöglichkeiten zu geben ist eine Pflanze (auch aus Plastik),
      eine Wurzel oder ein Stein in jedem Becken zu platzieren (beim Börsenwart ausleihbar).

  5. Der Verkauf einheimischer oder geschützter Reptilien, Amphibien, Fische und Pflanzen ist verboten.

  6. Die angebotenen Tiere sind auch einzeln bzw. paarweise anzubieten.

  7. Alle Angebote sind auszuzeichnen.

  8. Dem Anbieter wird gestattet mitgebrachtes Eigenwasser in den Börsenbecken zu verwenden.
      Die Wasserwerte des mitgebrachten Wassers müssen jedoch nachgewiesen  werden können. (Es genügt ein Ausdruck der jeweiligen örtlichen Wasserwerte.)
      Von den bei uns (Erding) üblichen Wasserwerten (22 GH/17 KH) abweichende Wasserverhältnisse, sind anzuschreiben.
      Der geeignete Platz dafür ist an den Beleuchtungseinrichtungen neben den Preisauszeichnungen.

  9. Verboten ist der Verkauf von neuem aquaristischem und terraristischem Zubehör.

10. Verboten ist der Verkauf von Trockenfutter (auch gesondert abgepackt).

11. Verboten ist der Verkauf von Frostfutter.

12. Verboten ist der Verkauf an Jugendliche unter 16 Jahren.

Ausnahmen genehmigt im Einzelfall der Börsenwart oder eines der Vorstandsmitglieder.

Zuwiderhandlungen werden mit sofortigem Ausschluß geahndet!
Eine Rückzahlung der Standgebühr erfolgt in diesem Fall nicht.

Börsenverbot/Ausschluß wird an alle Börsenveranstalter im VDA-Bezirk 12 weitergemeldet!

Gewerblicher Handel jeglicher Art ist auf dieser Börse untersagt. Sollten von  dritter Seite Zweifel am Status des Anbieters vorgebracht werden
obliegt die Beweisführung dieser Seite.

Sonderregelungen bleiben dem Börsenwart und der Vorstandschaft vorbehalten.

Rechtswirksame Geschäfte kommen nur zwischen Verkäufer und Käufer bzw. zwischen den Beteiligten einer Tauschaktion zustande.
Der Verein übernimmt für die aus solchen Geschäften erwachsenden Ansprüche keinerlei Haftung.
Für mitgebrachte Tiere, Pflanzen oder sonstigen Gegenstände und die vom  Verein zur Verfügung gestellten Einrichtungen übernehmen wir keine Haftung.
Bei Auftreten von Erkrankungen und/oder Sterben von Tieren beim Erwerber, haftet ausschließlich der Anbieter/Verkäufer.
Dies ist bedingt durch das Zustandekommen eines rechtsgültigen Geschäftes zwischen Verkäufer und Käufer.

Die Vorstandschaft

capLeft

footerCapLeft

Zum Vereinslokal

Landgasthof-Pension Bauer Dorfstraße 13
85461 Kirchasch
(gegenüber der Kirche in der Ortsmitte)

Du bist Besucher Nr:

Bitcoins

Zu den Terminen der Vereinsabende

AQUATERRA ERDING e.V.

wappen color
fisch79

Vereinslokal: Landgasthof Pension Bauer, Dorfstr. 13, 85461 Kirchasch

fisch79
fisch79
fisch79
Vda_logo

Antrag auf Mitgliedschaft und
Jahresprogramm