aquacolor Börsenordnung

B Ö R S E N O R D N U N G
 Fassung vom 01. Januar 2000

Veranstalter der Zierfisch- und Pflanzentauschbörse ist der Verein AQUATERRA ERDING e.V., vertreten durch den Börsenwart.
Sinn und Zweck der Zierfisch- und Pflanzentauschbörse ist es, den Aquarianern und Terrarianern die Möglichkeit zu geben, selbstgezüchtete oder überzählige Tiere und Pflanzen an Interessenten abzugeben und gebrauchte aquaristische und terraristische Utensilien anzubieten, eventuell zu tauschen.

  1.Um einen reibungslosen Aufbau zu gewährleisten, sind die Börsenzeiten unbedingt einzuhalten
  .  Einlaß für die Anbieter ist ca.30 Minuten vor Börsenbeginn.

  2.Die Becken-/Platzgebühr ist vor Börsenbeginn dem Börsenwart zu entrichten.

  3.Als Selbstverständlichkeit betrachten wir, im Interesse unseres Hobby´s, die Beratung der Börsenbesucher durch die Anbieter.

  4.Der Verkauf der Zierfische erfolgt grundsätzlich aus den von AQUATERRA ERDING e.V bereitgestellten Becken.
     Die Benutzung selbst mitgebrachter Behältnisse ist nicht gestattet. Um den Fischen Deckungsmöglichkeiten zu geben ist eine
     Pflanze (auch aus Plastik), eine Wurzel oder ein Stein in jedem Becken zu plazieren (beim Börsenwart ausleihbar).

  5.Der Verkauf einheimischer oder geschützter Reptilien, Amphibien, Fische und Pflanzen ist verboten.

  6.Die angebotenen Tiere sind auch einzeln bzw. paarweise anzubieten.

  7.Alle Angebote sind auszuzeichnen.

  8.Von den bei uns (Erding) üblichen Wasserwerten (22 GH/17 KH) abweichende Wasserverhältnisse, sind
 
  anzuschreiben.
Der geeignete Platz dafür ist an den Beleuchtungseinrichtungen neben den Preisauszeichnungen.

  9.Verboten ist der Verkauf von neuem aquaristischem und terraristischem Zubehör.

10.Verboten ist der Verkauf von Trockenfutter (auch gesondert abgepackt).

11.Verboten ist der Verkauf von Frostfutter.

12.Verboten ist der Verkauf an Jugendliche unter 16 Jahren.

Ausnahmen genehmigt im Einzelfall der Börsenwart.

Zuwiderhandlungen werden mit sofortigem Ausschluß geahndet!

Eine Rückzahlung der Standgebühr erfolgt in diesem Fall nicht.

 

Börsenverbot/Ausschluß wird an alle Börsenveranstalter im VDA-Bezirk 12 weitergemeldet!

Gewerblicher Handel jeglicher Art ist auf dieser Börse untersagt. Sollten von dritter Seite Zweifel am Status des Anbieters vorgebracht werden, obliegt die Beweisführung dieser Seite.

Sonderregelungen bleiben dem Börsenwart vorbehalten.

Rechtswirksame Geschäfte kommen nur zwischen Verkäufer und Käufer bzw. zwischen den Beteiligten einer Tauschaktion zustande. Der Verein übernimmt für die aus solchen Geschäften erwachsenden Ansprüche keinerlei Haftung.
Für mitgebrachte Tiere, Pflanzen oder sonstigen Gegenstände und vom Verein zur Verfügung gestellten Einrichtungen übernehmen wir keine Haftung.

Die Vorstandschaft

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